Förderung Solarthermische Anlage

Für Einreichung von Förderanträgen ab 01.01.2019

Gegenstand und Höhe der Förderung

Gefördert wird die Neuerrichtung von solarthermischen Anlagen im Gebiet der Gemeinde Mortantsch (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses in Abhängigkeit der Bruttokollektorfläche und der Nutzungsart, beträgt jedoch max. 700 bzw. 1.400 EUR.

Art der NutzungBruttokollektorflächeFörderung
ohne Heizungseinbindungbis 20 m²35 EUR / m²
mit Heizungseinbindungbis 20 m²70 EUR / m²

Solarthermische Anlagen zur Schwimmbadbeheizung sowie Erweiterungen bestehender Anlagen sind nicht Bestandteil dieser Förderung. Hybridkollektoren werden entsprechend den in dieser Förderungsrichtlinie gelisteten Förderungssätzen bis zur festgesetzten Gesamtgröße gefördert.

Förderungswerber bzw. Förderungswerberin
Antragberechtigt sind natürliche wie auch juristische Personen (z.B. Privatpersonen, Unternehmen, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, Verbände und konfessionelle Einrichtungen).

Wesentliche Voraussetzungen u. Antragsformular: Formular Solaranlage

Infos & Tipps:
Es wird empfohlen, die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu‘s-BeraterInnen vor Errichtung bzw. Einreichung des Förderungsantrags in Anspruch zu nehmen um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen die Profis der lokalen, amtlich anerkannten und neutralen Energieberatungsstellen.

Innovationszentrum Weiz (W.E.I.Z.) 

Für weitere siehe  Amtlich anerkannte Energieberatungsstellen.

Bundes & Landesförderungen: http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12600582/113383975/

Registrierungsverfahren: Achtung: Zweistufig (Registrierung & Antragstellung)