Für Einreichung von Förderanträgen ab 01.01.2019
Gegenstand und Höhe der Förderung
Gefördert wird die Neuerrichtung von solarthermischen Anlagen im Gebiet der Gemeinde Mortantsch (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses in Abhängigkeit der Bruttokollektorfläche und der Nutzungsart, beträgt jedoch max. 700 bzw. 1.400 EUR.
Art der Nutzung | Bruttokollektorfläche | Förderung |
ohne Heizungseinbindung | bis 20 m² | 35 EUR / m² |
mit Heizungseinbindung | bis 20 m² | 70 EUR / m² |
Solarthermische Anlagen zur Schwimmbadbeheizung sowie Erweiterungen bestehender Anlagen sind nicht Bestandteil dieser Förderung. Hybridkollektoren werden entsprechend den in dieser Förderungsrichtlinie gelisteten Förderungssätzen bis zur festgesetzten Gesamtgröße gefördert.
Förderungswerber bzw. Förderungswerberin
Antragberechtigt sind natürliche wie auch juristische Personen (z.B. Privatpersonen, Unternehmen, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, Verbände und konfessionelle Einrichtungen).
Wesentliche Voraussetzungen u. Antragsformular: Formular Solaranlage
Infos & Tipps:
Es wird empfohlen, die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu‘s-BeraterInnen vor Errichtung bzw. Einreichung des Förderungsantrags in Anspruch zu nehmen um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen die Profis der lokalen, amtlich anerkannten und neutralen Energieberatungsstellen.
Innovationszentrum Weiz (W.E.I.Z.)
Für weitere siehe Amtlich anerkannte Energieberatungsstellen.
Bundes & Landesförderungen: http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12600582/113383975/
Registrierungsverfahren: Achtung: Zweistufig (Registrierung & Antragstellung)