Umweltförderung Solarthermische Anlage

Für Einreichung von Förderanträgen ab 01.01.2024

Gegenstand und Höhe der Förderung

Gefördert wird die Neuerrichtung von solarthermischen Anlagen im Gebiet der Gemeinde Mortantsch (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses in Abhängigkeit der Nutzungsart

Art der NutzungFörderung
Solarthermie zur Warmwasserbereitung35 EUR / m² Bruttokollektorfläche, max. 500 EUR
Solarthermie zur Raumbeheizung und Warmwasserbereitung70 EUR / m² Bruttokollektorfläche, max. 500 EUR

Solarthermische Anlagen zur Schwimmbadbeheizung sowie Erweiterungen bestehender Anlagen sind nicht Bestandteil dieser Förderung. Hybridkollektoren werden entsprechend den in dieser Förderungsrichtlinie gelisteten Förderungssätzen bis zur festgesetzten Gesamtgröße gefördert.

Förderungswerber bzw. Förderungswerberin
Antragberechtigt sind natürliche wie auch juristische Personen (z.B. Privatpersonen, Unternehmen, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, Verbände und konfessionelle Einrichtungen).

Wesentliche Voraussetzungen u. Antragsformular: Formular Solaranlage

Innovationszentrum Weiz (W.E.I.Z.)