Strafregisterbescheinigung


Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden. Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen, Sozialberufen etc.) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung erforderlich.

Die Bescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein. Die Strafregisterbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber kostet € 2,10.

Die Gemeinde Mortantsch stellt Strafregisterbescheinigungen aus, auch spezielle „Strafregisterbescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge“.

Mitzubringen ist ein amtlicher Lichtbildausweis.

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