Datenschutzerklärung


Information zum Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) Artikel 12.

Die Gemeinde Mortantsch informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten, der Weitergabe, der Speicherdauer und der Rechte betroffener Personen.

Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Kontaktdaten: Bürgermeister Peter Schlagbauer, Göttelsberg 160, 8160 Mortantsch
Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter: Josef Wünscher

Zweck der Verarbeitung
Der Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung von übertragenen (gesetzlichen) und nicht übertragenen Anforderungen (eigener Wirkungsbereich) der Gemeindeverwaltung.

Grundlage der Datenverarbeitung
Als Grundlage für die Verarbeitung gilt EU-DSGVO Art. 6 Abs.1 lit. c. im hoheitlichen Bereich Art. 6 Abs.1 lit.b. im privatrechtlichen Bereich sowie in Einzelfällen nach Art. 6 Abs.1 lit.a. (Einwilligung) oder Art. 6 Abs.1 lit.e. (öffentliches Interesse)

Kategorien von Daten
Es werden grundsätzlich nur personenbezogene Daten verarbeitet, die nicht in die Kategorie „besondere, sensible oder strafrechtliche “ Daten gem. EU-DSGVO Art. 9 und Art. 10 fallen.

Auflistung der erhobenen personenbezogenen Daten:
Identifikationsdaten wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Entity-ID, ZMR-Zahl Kontaktdaten wie Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer), Telefonnummer(n), E-Mail Adresse, Bankverbindungen wie Name des Geldinstitutes, Bankschlüssel, IBAN.
Im Einzelfall werden zur Zweckerfüllung noch weitere Daten erhoben (z.B. KFZ- Kennzeichen bei Sperrmüllanlieferung). Personenbezogenen Daten der Kategorie „besondere Daten“ nach Artikel 9 und/oder Artikel 10 der DSGVO werden nur in Ausnahmefällen erhoben und mit der vorgeschriebenen Sorgfalt verarbeitet.

Weiterleitung von Daten (Empfänger)
Personenbezogene Daten werden weitergeleitet an:
Empfänger zur weiteren Datenverarbeitung im Auftrag der Gemeinde (Auftragsverarbeiter)
sowie Empfänger zur Datenüberlassung gemäß gesetzlicher Anforderungen.

Speicherdauer
Die Speicherdauer der personenbezogenen Daten variiert je nach Verarbeitungszweck. In der Regel ergibt sich Aufbewahrungsfrist in der Gemeindeverwaltung aus einer Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht nach § 132 Abs. 1 BAO: 7 Jahre) Eine Verlängerung der Speicherdauer kann gemäß Art.17 Abs.3 lit.b. und e. erfolgen.

Datenquelle(n)
Die Quellen der personenbezogenen Daten setzen sich hauptsächlich aus Angaben der betroffenen Person, zentrale Datenregister, Behörden zusammen.

Rechte betroffener Personen (Mitglieder) gemäß der EU-DSGVO Art. 12 bis Art. 23
Jede betroffene Person hat Recht auf: Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person. Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden. Auskunftsrecht der betroffenen Person über ihre personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung falsche personenbezogener Daten. Recht auf Löschung rechtswidrig erfasster Daten bzw. nicht mehr notwendiger Daten. auf Einschränkung der Verarbeitung. Recht auf Datenübertragbarkeit. Widerspruchsrecht.

Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat gemäß EU-DSGVO Art. 77 Abs.1 das Recht eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (der Datenschutzbehörde) einzubringen.

Erklärung zur Nicht-Bereitstellung gemäß EU-DSGVO Art.13 Abs.2 lit.e.
Die Bereitstellung der angeführten personenbezogenen Daten ist für die Erfüllung der übertragenen Tätigkeiten erforderlich und unterliegt einem gesetzlichen Rahmen.