Hunde


Jeder Hundebesitzer ist verpflichtet, seinen Hund binnen 2 Wochen beim Gemeindeamt anzumelden. Bitte auch um Meldung, wenn Sie den Hund nicht mehr besitzen.


Die Hundeabgabe beträgt € 60,- pro Hund und Jahr. 

Die Vorschreibung erfolgt mit der Steueraussendung automatisch mit Fälligkeit 15. Mai jeden Jahres.
Die Ermäßigung ist jedes Jahr bis zum 30. März zu beantragen.

Nähere Informationen über Höhe der Hundeabgabe, Pflichten der Hundebesitzer, Ermäßigungen usw. können Sie der Hundeabgabenordnung entnehmen.