Förderung Elektrische Energiespeicher

Für Einreichung von Förderanträgen ab 01.04.2024

Gegenstand und Höhe der Förderung

Gefördert wird die Neuerrichtung von stationären elektrischen Energiespeichern im Gebiet der Gemeinde Mortantsch (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses in Abhängigkeit der Bruttospeicherkapazität, beträgt jedoch max. 750 EUR. Die Anlage muss not- und ersatzstromfähig sein (Blackout-Vorsorge) und am Anlagenstandort muss eine entsprechende rechtskräftige Bau- und Benützungsbewilligung bzw. Widmung vorliegen, sonst gibt es keine Förderung.

MaßnahmeBruttospeicherkapazitätFörderung
Elektrische Energiespeicher
bei bereits geförderten PV-Anlagen
ab 4 kWh
ab 4 kWh
10 % max. € 750,–
10 % max. € 500,–

Förderungswerber bzw. Förderungswerberin
Antragsberechtigt sind natürliche wie auch juristische Personen (z.B. Privatpersonen, Unternehmen, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, Verbände und konfessionelle Einrichtungen).

 Wesentliche Voraussetzungen u. Antragsformular: Antrag Elektrischer Speicher

Infos & Tipps:
Es wird empfohlen, die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu‘s-BeraterInnen vor Errichtung bzw. Einreichung des Förderungsantrags in Anspruch zu nehmen um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen die Profis der lokalen, amtlich anerkannten und neutralen Energieberatungsstellen.