Förderung Elektrische Energiespeicher

Für Einreichung von Förderanträgen ab 01.01.2019

Gegenstand und Höhe der Förderung

Gefördert wird die Neuerrichtung von stationären elektrischen Energiespeichern im Gebiet der Gemeinde Mortantsch (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses in Abhängigkeit der Bruttospeicherkapazität, beträgt jedoch max. 500 EUR.

MaßnahmeBruttospeicherkapazitätFörderung
Elektrische Energiespeicherbis 5 kWh
ab 1.1.2023
100 EUR / kWh
120 EUR / kWh

Förderungswerber bzw. Förderungswerberin
Antragsberechtigt sind natürliche wie auch juristische Personen (z.B. Privatpersonen, Unternehmen, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, Verbände und konfessionelle Einrichtungen).

 Wesentliche Voraussetzungen u. Antragsformular: Formular Elektrische Energiespeicher

Infos & Tipps:
Es wird empfohlen, die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu‘s-BeraterInnen vor Errichtung bzw. Einreichung des Förderungsantrags in Anspruch zu nehmen um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen die Profis der lokalen, amtlich anerkannten und neutralen Energieberatungsstellen.

 Innovationszentrum Weiz (W.E.I.Z.) 

Für weitere siehe  Amtlich anerkannte Energieberatungsstellen.

Bundes & Landesförderungen:

Bund: Förderwerber verpflichtet sich dieses Förderansuchen bei Beantragung weiterer Förderungen an die jeweilige Förderstelle weiterzuleiten:

Registrierungsverfahren: Ausschließlich via Ticketsystem auf der OeMAG-Homepage