Für Einreichung von Förderanträgen ab 01.01.2019
Gegenstand und Höhe der Förderung
Gefördert wird die Neuerrichtung von stationären elektrischen Energiespeichern im Gebiet der Gemeinde Mortantsch (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses in Abhängigkeit der Bruttospeicherkapazität, beträgt jedoch max. 500 EUR.
Maßnahme | Bruttospeicherkapazität | Förderung |
Elektrische Energiespeicher | bis 5 kWh ab 1.1.2023 | 100 EUR / kWh 120 EUR / kWh |
Förderungswerber bzw. Förderungswerberin
Antragsberechtigt sind natürliche wie auch juristische Personen (z.B. Privatpersonen, Unternehmen, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, Verbände und konfessionelle Einrichtungen).
Wesentliche Voraussetzungen u. Antragsformular: Formular Elektrische Energiespeicher
Infos & Tipps:
Es wird empfohlen, die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu‘s-BeraterInnen vor Errichtung bzw. Einreichung des Förderungsantrags in Anspruch zu nehmen um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen die Profis der lokalen, amtlich anerkannten und neutralen Energieberatungsstellen.
Innovationszentrum Weiz (W.E.I.Z.)
Für weitere siehe Amtlich anerkannte Energieberatungsstellen.
Bundes & Landesförderungen:
Bund: Förderwerber verpflichtet sich dieses Förderansuchen bei Beantragung weiterer Förderungen an die jeweilige Förderstelle weiterzuleiten:
- https://www.oem-ag.at/de/foerderung/photovoltaik/investitionsfoerderung/
- http://www.pvaustria.at/forderungen/
- http://www.ich-tus.steiermark.at/cms/beitrag/12641122/72442079/
Registrierungsverfahren: Ausschließlich via Ticketsystem auf der OeMAG-Homepage