Förderung Wärmepumpe

Für Einreichung von Förderanträgen ab 01.01.2019

Gegenstand und Höhe der Förderung

Förderungsfähig sind neue Wärmepumpenheizungen bei Ersterrichtung oder sonstiger Erneuerung oder Umstieg der Heizung bis einschließlich Baujahr 2010

FÖRDERTECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN:
• Aktueller und vollständig ausgefüllter Förderungsantrag
• Aktueller Meldezettel des Förderungswerbers
• Abnahmeprotokoll UND JAZcalc-Berechnungsblatt durch zertifizierte/n Wärmepumpen-InstallateurIn
• Rechnung und Zahlungsnachweise in Kopie, datierter Lieferschein & Montagebestätigung
• Energieausweis
• Gegebenenfalls: Hydraulischer Abgleich (bei Neubauten verpflichtend)
• Fotos der gesamten Anlage inklusive Dokumentation der Zählerstände vom Tag der Inbetriebnahme
• Der/Die Förderwerber/in muss den Vertretern der Gemeinde Mortantsch auf Verlangen den Zutritt zur Anlage für Kontrollzwecke ermöglichen

Art der NutzungFörderung
Neuanschaffung – Fixbetrag für Erdwärme und Tiefenbohrung220 EUR
Neuanschaffung – Fixbetrag für Luftwärmepumpen110 EUR

Förderungswerber bzw. Förderungswerberin
Antragberechtigt sind natürliche wie auch juristische Personen (z.B. Privatpersonen, Unternehmen, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, Verbände und konfessionelle Einrichtungen).

Wesentliche Voraussetzungen und Antragsformular: Formular Wärmepumpen

Infos & Tipps:
Es wird empfohlen, die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu‘s-BeraterInnen vor Errichtung bzw. Einreichung des Förderungsantrags in Anspruch zu nehmen um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen die Profis der lokalen, amtlich anerkannten und neutralen Energieberatungsstellen.

Innovationszentrum Weiz (W.E.I.Z.) 
Für weitere siehe  Amtlich anerkannte Energieberatungsstellen.
Bundes & Landesförderungen: http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12600582/113383975/

Registrierungsverfahren: Achtung: Zweistufig (Registrierung & Antragstellung)