Für Einreichung von Förderanträgen ab 01.01.2019
Gegenstand und Höhe der Förderung
Förderungsfähig sind neue Wärmepumpenheizungen bei Ersterrichtung oder sonstiger Erneuerung oder Umstieg der Heizung bis einschließlich Baujahr 2010
FÖRDERTECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN:
• Aktueller und vollständig ausgefüllter Förderungsantrag
• Aktueller Meldezettel des Förderungswerbers
• Abnahmeprotokoll UND JAZcalc-Berechnungsblatt durch zertifizierte/n Wärmepumpen-InstallateurIn
• Rechnung und Zahlungsnachweise in Kopie, datierter Lieferschein & Montagebestätigung
• Energieausweis
• Gegebenenfalls: Hydraulischer Abgleich (bei Neubauten verpflichtend)
• Fotos der gesamten Anlage inklusive Dokumentation der Zählerstände vom Tag der Inbetriebnahme
• Der/Die Förderwerber/in muss den Vertretern der Gemeinde Mortantsch auf Verlangen den Zutritt zur Anlage für Kontrollzwecke ermöglichen
Art der Nutzung | Förderung |
Neuanschaffung – Fixbetrag für Erdwärme und Tiefenbohrung | 220 EUR |
Neuanschaffung – Fixbetrag für Luftwärmepumpen | 110 EUR |
Förderungswerber bzw. Förderungswerberin
Antragberechtigt sind natürliche wie auch juristische Personen (z.B. Privatpersonen, Unternehmen, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, Verbände und konfessionelle Einrichtungen).
Wesentliche Voraussetzungen und Antragsformular: Formular Wärmepumpen
Infos & Tipps:
Es wird empfohlen, die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu‘s-BeraterInnen vor Errichtung bzw. Einreichung des Förderungsantrags in Anspruch zu nehmen um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen die Profis der lokalen, amtlich anerkannten und neutralen Energieberatungsstellen.
Innovationszentrum Weiz (W.E.I.Z.)
Für weitere siehe Amtlich anerkannte Energieberatungsstellen.
Bundes & Landesförderungen: http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12600582/113383975/
Registrierungsverfahren: Achtung: Zweistufig (Registrierung & Antragstellung)