Die Steiermärkische Landesregierung hat für einkommensschwache Haushalte einen Heizkostenzuschuss in Höhe von EUR 340,- für alle Heizungsanlagen beschlossen. Die Förderaktion läuft noch bis 26. Februar 2027.
Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens fünf Jahren einen ununterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 24. September 2026 auch mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind. Drittstaatsangehörige haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss.
Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber müssen die Heizkosten vorlegen.
Personen, die Wohnunterstützung beziehen, können keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen.
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist, dass das anrechenbare monatliche Haushaltseinkommen (= anrechenbares Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt „hauptwohnsitzgemeldeter“ Personen) die festgelegten Einkommensobergrenzen nicht übersteigt (Achtung, bei 14 Gehältern auf Netto-Jahreseinkommen umrechnen und durch 12 dividieren!):
für Einpersonenhaushalte: € 1.827,00
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.741,00
für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 548,00
Bei Überschreitung der o.g. Grenzen ist eine Antragstellung nicht möglich.
Bitte bringen Sie den Einkommensnachweis mit.
Sozialzuschuss der Gemeinde Mortantsch
Alle Mortantscherinnen und Mortantscher, die Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben,
bekommen von der Gemeinde eine zusätzliche Förderung von
€ 80,– für Alleinstehende
€ 130,– für Ehepaare und Alleinerzieher.
