Heizkostenzuschuss – Förderung vom Land Steiermark
Die Steiermärkische Landesregierung hat für einkommensschwache Haushalte einen Heizkostenzuschuss in Höhe von EUR 340,-für alle Heizungsanlagen beschlossen. Die Förderaktion läuft von noch bis 27. Februar 2026.
Neuerungen für die Förderperiode 2025/2026:
* Das im Vorjahr bereitgestellte Onlineformular steht den Bürgerinnen und Bürgern nicht weiter zur Verfügung; Anträge müssen direkt bei der Gemeinde eingereicht werden.
* Die Förderungswerberinnen und Förderungswerber müssen die Heizkosten vorlegen.
* Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens fünf Jahren einen unterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können und zumindest seit 1. September 2025 auch mit Hauptwohnsitz an der Antragsadresse gemeldet sind.
* Drittstaatsangehörige haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss.
Personen, die Wohnunterstützung beziehen, können keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen.
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist, dass das anrechenbare monatliche Haushaltseinkommen (= anrechenbares Gesamteinkommen sämtlicher im Haushalt „hauptwohnsitzgemeldeter“ Personen) die festgelegten Einkommensobergrenzen nicht übersteigt (Achtung, bei 14 Gehältern auf Netto-Jahreseinkommen umrechnen und durch 12 dividieren!):
– für Einpersonen-Haushalte: € 1.661,00
– Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.492,00
– für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind: € 498,00
Bei Überschreitung der o.g. Grenzen ist eine Antragstellung nicht möglich.
Bitte bringen Sie den Einkommensnachweis mit.
* Sozialzuschuss der Gemeinde Mortantsch
Alle Mortantscherinnen und Mortantscher, die Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben, bekommen von der Gemeinde eine zusätzliche Förderung von
€ 80,– für Alleinstehende
€ 130,– für Ehepaare und Alleinerzieher.
