* Hauszufahrten werden mit 20% der Rechnungssumme, maximal jedoch EUR 400,00 gefördert.
* Besitzer von neu errichteten Privatwegen (Zufahrt muss mind. 30 m zum Bauplatz sein) und Besitzer von Privat- und Interessentenwegen, deren Asphaltdecke saniert werden soll, können bei der Gemeinde den Antrag zur Sanierung/Errichtung (der Unterbau muss selbst errichtet werden) stellen. Nach Genehmigung im Gemeinderat muss der Besitzer 20 % der abgerechneten Kosten übernehmen, max. jedoch € 2.000,