Förderung Photovoltaik-Anlagen nur noch bis 30.9.23

Für Einreichung von Förderanträgen ab 01.01.2019

Gegenstand und Höhe der Förderung

Gefördert wird die Neuerrichtung von Photovoltaik-Anlagen im Gebiet der Gemeinde Mortantsch (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen pauschalen Investitionszuschusses in Höhe von 500 EUR.

MaßnahmeFörderung
Neuerrichtung einer Photovoltaik-Anlage500 EUR

Eine Erweiterung bestehender PV-Anlagen ist nicht Bestandteil dieser Förderung. Um Förderung der Neuerrichtung von elektrischen Energiespeichern kann gesondert beim Fördergeber angesucht werden.

Förderungswerber bzw. Förderungswerberin
Antragberechtigt sind natürliche wie auch juristische Personen (z.B. Privatpersonen, Unternehmen, unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, Verbände und konfessionelle Einrichtungen).

 Wesentliche Voraussetzungen u. Antragsformular: Formular Photovoltaik

Infos & Tipps:
Es wird empfohlen, die Beratungsmöglichkeiten durch Ich tu‘s-BeraterInnen vor Errichtung bzw. Einreichung des Förderungsantrags in Anspruch zu nehmen um die grundsätzliche Förderungsfähigkeit des Vorhabens möglichst frühzeitig überprüfen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen die Profis der lokalen, amtlich anerkannten und neutralen Energieberatungsstellen.

 Innovationszentrum Weiz (W.E.I.Z.) 

Für weitere siehe  Amtlich anerkannte Energieberatungsstellen.

Bundes & Landesförderungen: Bund: Förderwerber verpflichtet sich dieses Förderansuchen bei Beantragung weiterer Förderungen an die jeweilige Förderstelle weiterzuleiten:

Registrierungsverfahren: Ausschließlich via Ticketsystem auf der OeMAG-Homepage