Förderung Dämmung oberster Geschoßdecken

Für Einreichung von Förderanträgen ab 01.01.2019

Gegenstand und Höhe der Förderung

Gefördert wird die Dämmung der obersten Geschoßdecke von Objekten im Gebiet der Gemeinde Mortantsch (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses in Höhe von 200 Euro, beträgt jedoch max. 50 % der anrechenbaren Kosten.
 

MaßnahmeFörderung
Dämmung der obersten Geschoßdecke200 EUR (bzw. max. 50 % der anrechenbaren Kosten)

Die anrechenbaren Kosten entsprechen jenen für den Dämmstoff, die Dampfbremse sowie die Arbeitsleistung lt. Firmenrechnung.

Wesentliche Voraussetzungen und Antragsformular: Formular Dämmung Oberstes Stockwerk