Für Einreichung von Förderanträgen ab 01.01.2019
Gegenstand und Höhe der Förderung
Gefördert wird die Dämmung der obersten Geschoßdecke von Objekten im Gebiet der Gemeinde Mortantsch (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses in Höhe von 200 Euro, beträgt jedoch max. 50 % der anrechenbaren Kosten.
Maßnahme | Förderung |
Dämmung der obersten Geschoßdecke | 200 EUR (bzw. max. 50 % der anrechenbaren Kosten) |
Die anrechenbaren Kosten entsprechen jenen für den Dämmstoff, die Dampfbremse sowie die Arbeitsleistung lt. Firmenrechnung.
Wesentliche Voraussetzungen und Antragsformular: Formular Dämmung Oberstes Stockwerk