
Der § 17 Abs. 3 Z2 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 und das Landesgesetzt über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Hunden (Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013) schreibt eine Abgabe von € 60,– vor.
Im Zuge der Anmeldung wird erfasst, ob der Ermäßigungssatz von EUR 30,– zur Anwendung kommen kann.
Für alle Hundebesitzer gilt die Anmeldepflicht!
Mit Novellierung des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes tritt für Hundehalter ab 1.1.2013 die Verpflichtung zum Nachweis der allgemeinen Sachkunde durch einen Hundekundenachweis in Kraft. Die erforderliche Sachkunde wird durch eine 4-stündige Ausbildung erbracht.
Wer muss den Kurs besuchen?
Der Hundekundenachweis muss vom Halter erbracht werden, falls es sein erster Hund ist...