Der Meldevorgang bezeichnet jenen Ablauf, der notwendig wird, sobald jemand nach Österreich zieht oder innerhalb Österreichs übersiedelt. Die An- bzw. Abmeldung ist verpflichtend!
Fristen:
Anmeldung: innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
Anmeldung eines Neugeborenen: innerhalb von drei Tagen nach Verlassen der Geburtsstation
Die Abmeldung erfolgt automatisch.
Meldung bei Namensänderung: innerhalb von drei Monaten nach der Namensänderung (z.B. Heirat oder Scheidung)
Für die Anmeldung bitte ausgefüllten Meldeantrag mitbringen.