Der Meldevorgang bezeichnet jenen Ablauf, der notwendig wird, sobald jemand nach Österreich zieht oder innerhalb Österreichs übersiedelt. Die An- bzw. Abmeldung ist verpflichtend!
Fristen:
Anmeldung: innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
Anmeldung eines Neugeborenen: innerhalb von drei Tagen nach Verlassen der Geburtsstation
Für die Anmeldung bitte ausgefüllten Meldeantrag mitbringen.