Zu den Volksbegehren ist stimmberechtigt, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 15. Mai 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 19. Juni 2023 von 8:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag, 20. Juni 2023 von 8:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch, 21. Juni 2022 von 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 22. Juni 2022 von 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, 23. Juni 2023 von 8:00 bis 16:00 Uhr
Montag, 26. Juni 2023 von 8:00 bis 16:00 Uhr
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes durchführen.
NEUTRALITÄT Österreichs JA
Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes soll Österreich seine immerwährende Neutralität abermals erklären und bekräftigen, in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beizutreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Staatsgebiet nicht zuzulassen. Der Bundesverfassungsgesetzgeber möge die Neutralität Österreichs durch ein weiteres Verfassungsgesetz beschließen.
anti-gendern-Volksbegehren
Der Nationalrat wolle ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, welches beinhalten soll:
Gendern darf nicht verpflichtend sein. Natürliche oder juristische Personen, die nicht gendern, dürfen keine Nachteile erfahren.
Nicht zu gendern muss in unterschiedlichsten Bereichen, Hochschulen, Ämtern, Firmen frei von Zwang sein und darf nicht verpflichtend vorgeschrieben werden.
Das Recht, nicht zu gendern, muss der Einstellung des Einzelnen überlassen bleiben und soll eingefordert werden dürfen.
Verbot für Kinder-Instagram
Der amerikanische Konzern Facebook (Eigentümer von Instagram) plant zum Ausbau seiner Umsätze ein eigenes Instagram für Kinder. Hier wird der Schutz der Privatsphäre von Kindern für die Gewinnmaximierung von Facebook geopfert. Wir fordern die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu achten und zu schützen, und deshalb durch bundesgesetzliche Maßnahmen ein unkontrolliertes Datensammelnetzwerk zu untersagen.
Untersuchungsausschüsse live übertragen
Der Gesetzgeber möge dafür Sorge tragen, dass Untersuchungsausschusssitzungen zukünftig live übertragen werden. Im Sinne der Transparenz muss der Bevölkerung ermöglicht werden zumindest medienöffentliche Sitzungen mittels Direktübertragung in Bild und Ton zu verfolgen. Dieser Livestream hat auf der Parlamentshomepage abrufbar zu sein sowie interessierten Medien zur Verfügung gestellt zu werden. Erklärtes Ziel ist dabei die größtmögliche Verbreitung der Befragungen von Auskunftspersonen.
Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung
Der Bundesverfassungsgesetzgeber wird aufgefordert – den in Frankreich, Italien und Tschechien bereits beschlossenen Gesetzen zur Bekämpfung von Lebensmittelabfällen entsprechend – gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Lebensmittelunternehmen sowie Supermärkte mit mehr als 400 qm Verkaufsfläche verpflichten, nicht mehr verkaufsfähige aber noch genießbare, Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen oder direkt an Bedürftige zu spenden bzw. bei Eignung auch als Tierfutter zu verwerten.
Asylstraftäter sofort abschieben
Personen, die in Österreich Asyl in Anspruch nehmen und straffällig werden, sind unverzüglich ohne Wenn und Aber in ihre Heimat abzuschieben. Dazu ist der Bundes(verfassungs)gesetzgeber aufgefordert, nationales Recht und internationale Übereinkommen so anzupassen, dass die Abschiebung möglich und auch durchgeführt wird. Es kann nicht sein, dass Asylstraftäter den Zusammenhalt des Landes weiter gefährden können, weil ihnen mehr Recht auf Sicherheit zugestanden wird als unserer Bevölkerung!
Rettung unserer Sparbücher
Forderung der 5-Sterne-für-Österreich bezüglich einer Ergänzung zum Bundesgesetz über das Bankwesen § 32:
Die öffentliche Hand subventioniert jährlich die jeweiligen Sparguthaben österreichischer Staatsbürger sowie gemeinnütziger Vereine des Landes bis zu € 50.000,– mit bis zur Hälfte der jährlichen Inflationsrate des Vorjahres (KESt.-frei) als Abgeltung der jährlichen Inflation. Und zwar durch das Einrichten eines eigenen Sparkontos, Sparbuch „Austria A“.
Staatsbürgerschaft für Folteropfer
Whistleblower, die für Demokratie und Pressefreiheit kämpfen und deshalb als politische Gefangene Folter durch fremde Regierungen ausgesetzt sind oder waren, sollen die Staatsbürgerschaft durch Änderung der Bundesverfassung erhalten können. Das Folteropfer hat Rechtsanspruch auf die Verleihung, wenn ein UN-Sonderberichterstatter das Vorliegen von Folter bestätigt. Der Antrag dazu kann auch gestellt werden, wenn sich das Folteropfer in Haft des Drittstaates befindet.