Änderung der Photovoltaikförderung

Im Gemeinderat wurde am 17.7.2023 beschlossen, dass die Förderung von elektrischen Speichern bis 5 kWh von € 100,– auf € 150,– pro kWh (max. € 750,–) erhöht wird.
Die Anlage muss not- und ersatzstromfähig sein (Blackout-Vorsorge) und am Anlagenstandort muss eine entsprechende rechtskräftige Bau- und Benützungsbewilligung bzw. Widmung vorliegen, sonst gibt es keine Förderung. Rechnungsdatum: ab 1.10.2023


Weiters wurde beschlossen, dass die Förderung von Neuerrichtungen von Photovoltaikanlagen per 1.10.2023 eingestellt wird. Im Gemeindeamt können die Förderunterlagen noch bis 1.3.2024 eingereicht werden (Rechnungsdatum muss vor 1.10.23 sein).